Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete

Ein Prüfungsgebiet umfasst den gesamten Lehrstoff des gleichnamigen Unterrichtsgegenstands, sofern im 2. Teil nichts anderes bestimmt wird.