Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete
Ein Prüfungsgebiet umfasst den gesamten Lehrstoff des gleichnamigen Unterrichtsgegenstands, sofern im 2. Teil nichts anderes bestimmt wird.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete
Ein Prüfungsgebiet umfasst den gesamten Lehrstoff des gleichnamigen Unterrichtsgegenstands, sofern im 2. Teil nichts anderes bestimmt wird.