Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

(1) Der Oö. Abfallwirtschaftsplan regelt die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele () der Abfallwirtschaft in Oberösterreich unter Beachtung der Grundsätze für die Lagerung, Sammlung, Abfuhr, Beförderung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen ().

(2) Soweit der Oö. Abfallwirtschaftsplan Regelungen hinsichtlich Altstoffe enthält, gilt er nur soweit, als nicht bereits bundesrechtliche Vorschriften bestehen.