Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aktenaufbewahrung

. Akten sowie die händisch geführten Register und Namensverzeichnisse werden dauernd aufbewahrt. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf die automationsunterstützte Registerführung sind die Verfahrensdaten auf Dauer verfügbar zu halten.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.