Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Rechtsfähigkeit der Organisation sowie die Privilegien, Befreiungen und Immunitätsrechte der Organisation, ihrer Bediensteten und der Vertreter der Mitglieder bei ihr bestimmen sich nach dem Zusatzprotokoll Nr. 2 zu diesem Übereinkommen.