Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung ist

1. hinsichtlich des die zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen;

2. hinsichtlich des und 4d die zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister;

3. hinsichtlich des und 3 die gemäß zuständige Bundesministerin oder der gemäß zuständige Bundesminister;

4. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die gemäß zuständige Bundesministerin oder der gemäß zuständige Bundesminister;

betraut.