Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur Forschungsfinanzierungsnovelle 2020

. (1) Förderungsrichtlinien für die OeAD-GmbH, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020 in Geltung stehen, gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023.

(2) Bei nicht zeitgerechtem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung () gilt die am 1. Jänner 2020 geltende Rechtslage betreffend die Finanzierung der OeAD-GmbH aus Bundesmitteln bis zum Wirksamwerden einer Finanzierungsvereinbarung () sinngemäß weiter.