Anlagenbezogene Anforderungen
. Durch diese Verordnung bleiben anlagenbezogene Anforderungen für die mittel- oder langfristige Lagerung oder die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte in Anlagen, welche keine zusätzlichen Anforderungen für die ortsbeweglichen Druckgeräte selbst festlegen, unberührt.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
