Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Neubewertung der Konformität

. Die Konformität der in genannten ortsbeweglichen Druckgeräte, die vor dem Datum der Anwendung der ODGVO hergestellt und in Betrieb genommen wurden, darf nach dem Verfahren zur Neubewertung der Konformität gemäß Anlage 2 neu bewertet werden. Die Pi-Kennzeichnung ist gemäß Anlage 2 anzubringen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .