Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 20 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes bestraft.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 20 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes bestraft.