Soziale Bedürftigkeit
Soweit dem nicht dienstliche Interessen entgegenstehen, sind im Rahmen der sozialen Bedürftigkeit insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterhalts- und Sorgepflichten zu berücksichtigen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Soziale Bedürftigkeit
Soweit dem nicht dienstliche Interessen entgegenstehen, sind im Rahmen der sozialen Bedürftigkeit insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterhalts- und Sorgepflichten zu berücksichtigen.