Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Soziale Bedürftigkeit

Soweit dem nicht dienstliche Interessen entgegenstehen, sind im Rahmen der sozialen Bedürftigkeit insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterhalts- und Sorgepflichten zu berücksichtigen.