Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Persönlichkeitsmerkmale

Als Grundlage für die Beurteilung im Sinne des sind, soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, folgende Persönlichkeitsmerkmale zu untersuchen:

1. intellektuelle Fähigkeiten: verbale Leistungen, logischschlußfolgerndes Denken, analytisches Denken, Gedächtnis, allgemeines Wissen;

2. schöpferisches Denken: Kreativität, geistige Flexibilität;

3. Arbeitsstil: Zielorientiertheit, Planung, Organisation,

Produktivität, vernetztes Denken, Selbsteinschätzung der eigenen Leistung, Leistungsbereitschaft, problembezogenes Entscheidungsverhalten;

4. Lernfähigkeit: Erfassen von Fakten, Erkennen von Zusammenhängen;

5. Belastbarkeit: allgemeine und inhaltsbezogene

Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Ausdauer, Genauigkeit, Streßresistenz, Frustrationstoleranz, emotionale Stabilität;

6. soziale Komponenten: Kommunikation, verbales Ausdrucksvermögen Selbstkontrolle, Fähigkeit zur Arbeit in Gruppen und mit Gruppen, Service-Orientierung, Kontaktbereitschaft;

7. Führungsverhalten: Initiative, Entscheidungsfreudigkeit, Führungsstil, Verantwortungsbereitschaft, Delegieren und Koordinieren, Durchsetzungsvermögen.