Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Kriterien

Als objektive Kriterien, nach denen die Bewerber zu beurteilen sind, haben je nach der Art der zu besetzenden Planstellen oder der zu besetzenden Leitungsfunktion zu gelten:

1. fachliche Qualifikation:

2. Persönlichkeitsmerkmale, wie insbesondere Verläßlichkeit,

Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit in bezug auf die zu erwartende Erfüllung dienstlicher Aufgaben;

3. soweit dem nicht dienstliche Interessen entgegenstehen auch die soziale Bedürftigkeit.