§ 2
Spätere Änderungen im Verlauf des Pischelsroiderbaches haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Gemeindegrenze keinen Einfluß.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
§ 2
Spätere Änderungen im Verlauf des Pischelsroiderbaches haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Gemeindegrenze keinen Einfluß.