Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Versorgungsleistungen

. Als Versorgungsleistungen sind zu gewähren:

1. aus dem Versorgungsfall des Alters

a) die Alterspension;

b) die vorzeitige Alterspension;

2. aus dem Versorgungsfall der dauernden Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension;

3. aus dem Versorgungsfall der vorübergehenden Berufsunfähigkeit das Berufsunfähigkeitsgeld;

4. aus dem Versorgungsfall des Todes

a) die Hinterbliebenenpensionen,

b) die Abfindung,

c) der Bestattungskostenbeitrag.