(Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu den und 21, BGBl. Nr. 576/1973)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu den und 21, BGBl. Nr. 576/1973)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.