Bericht an die Bundeswahlbehörde
. Hierauf hat die Landeswahlbehörde der Bundeswahlbehörde die endgültig ermittelten Ergebnisse in den Regionalwahlkreisen in der nach und f sowie im Landeswahlkreis in der nach und f bezeichneten Form unverzüglich bekanntzugeben (Sofortmeldung).
