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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Bericht an die Bundeswahlbehörde

. Hierauf hat die Landeswahlbehörde der Bundeswahlbehörde die endgültig ermittelten Ergebnisse in den Regionalwahlkreisen in der nach und f sowie im Landeswahlkreis in der nach und f bezeichneten Form unverzüglich bekanntzugeben (Sofortmeldung).