Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Dem Antrag auf Zulassung zu den Teilprüfungen der Notariatsprüfung sind beizuschließen Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis des Abschlusses eines Studiums des österreichischen Rechts (§ 6a NO), die Bestätigung der Notariatskammer über die praktische Verwendung des Prüfungswerbers und über die Teilnahme an den für Notariatskandidaten verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen, der Beleg über die Einzahlung der Prüfungsgebühr, dem Antrag auf Zulassung zur zweiten Teilprüfung auch das Zeugnis über die erste Teilprüfung.

Beachte: Ist erst auf rechtswissenschaftliche Studien anzuwenden, die nach

dem 31. August 2009 begonnen werden, wobei die Fortsetzung des

Studiums an einer anderen Universität keinen Einfluss auf den schon

begonnen Fristenlauf hat (vgl. Art. XVII , BGBl. I Nr. 111/2007).