(Anm.: Zu den , 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: Zu den , 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.