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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bescheinigungspflicht

. Eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe ist vom Unternehmer bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges sowie vom Parteienvertreter () bei Selbstberechnung für den Abgabenschuldner auszustellen.