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Alle Fragen, die sich bezüglich der Auslegung oder der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben, sind durch unmittelbare Verhandlungen zu regeln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Alle Fragen, die sich bezüglich der Auslegung oder der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben, sind durch unmittelbare Verhandlungen zu regeln.