Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens entbinden die Gastarbeitnehmer nicht von der Verpflichtung, die gesetzlichen Vorschriften der Länder über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern zu erfüllen.