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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 285/1937

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30.06.1937

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Nachdem der am 1. März 1937 in Wien unterfertigte Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welcher also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 30. Juni 1937.

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Der Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, dessen materielle Bestimmungen bereits durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 111/1937 vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 19. Juli 1937 endgültig in Kraft getreten.

Wien, am 1. März 1937.

Herr Bundeskanzler!

In Vertretung der Liechtensteinschen Angelegenheiten beehre ich mich, Eurer Exzellenz den Wunsch der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Beitritt zu dem am 21. November 1936 in Wien unterzeichneten Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der der allgemeinen Benützung zugänglichen Betriebe zur gemeinsamen Personenbeförderung, bekanntzugeben und gleichzeitig mitzuteilen, daß die Schweizerische Regierung damit einverstanden ist.

Indem ich Eure Exzellenz bitten darf, mich wissen zu lassen, ob auch die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt, benütze ich den Anlaß, um Ihnen, Herr Bundeskanzler, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 1. März 1937.

Herr Gesandter!

Mit Note vom heutigen Tage haben mir Eure Exzellenz folgendes zur Kenntnis gebracht:

(Anm.: es folgt der Text der Note)

Indem ich Eurer Exzellenz für diese Mitteilung danke, beehre ich mich bekanntzugeben, daß die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt.

Genehmigen Sie, Herr Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 285/1937 · Stammfassung

Fassungen ab: 19.07.1937

Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1

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