Organisation des Fonds
(1) Die Organe des Fonds haben ihren Sitz in St. Pölten.
(2) Der Fonds hat aus seinen Mitteln für seinen Personal- und Sachaufwand aufzukommen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
