Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Organisation des Fonds

(1) Die Organe des Fonds haben ihren Sitz in St. Pölten.

(2) Der Fonds hat aus seinen Mitteln für seinen Personal- und Sachaufwand aufzukommen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.