Tarif
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages gemäß des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018) beträgt für Abgabepflichtige in Niederösterreich 0,5%.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 98/2017
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Oktober 2017 beschlossen:
Tarif
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages gemäß des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018) beträgt für Abgabepflichtige in Niederösterreich 0,5%.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.