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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 98/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Oktober 2017 beschlossen:

Tarif

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages gemäß des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018) beträgt für Abgabepflichtige in Niederösterreich 0,5%.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.