Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Hauptstück

Organe der Stadt und Geschäftsführungsbestimmungen

1. Abschnitt

Organe, Gemeinderat

Organe

Organe der Stadt sind:

1. der Gemeinderat;

2. der Stadtsenat;

3. der Bürgermeister und

4. der Magistrat.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.