IV. Hauptstück
Organe der Stadt und Geschäftsführungsbestimmungen
1. Abschnitt
Organe, Gemeinderat
Organe
Organe der Stadt sind:
1. der Gemeinderat;
2. der Stadtsenat;
3. der Bürgermeister und
4. der Magistrat.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
