III. Hauptstück
Wirkungsbereiche der Stadt, Gemeindekooperationen
Eigener und übertragener Wirkungsbereich
Der Wirkungsbereich der Stadt besteht aus einem eigenen und einem vom Bund oder Land übertragenen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
