Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze für die Erstellung von Statistiken

Bei der Erstellung von Statistiken sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Objektivität und Unparteilichkeit;

2. Anwendung statistischer Methoden und Verfahren, die nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards frei gewählt werden können, und die Offenlegung dieser Methoden und Verfahren;

3. Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität;

4. Erreichung einer möglichst hohen Kohärenz der Statistiken;

5. laufende Überprüfung der Statistiken auf mögliche Qualitätsverbesserungen;

6. Minimierung der Belastung und ausreichende Information der betroffenen Personen und Auskunftspflichtigen;

7. Veröffentlichung von statistischen Erhebungen ();

8. Wahrung des Statistikgeheimnisses;

9. Sicherstellung der geschlechterspezifischen Erhebung und Auswertung von Daten in all jenen Fällen, in denen ein Geschlechtsbezug sinnhaft und auf Grund der Art der Erhebung möglich ist.