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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 43/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 25. Juli 2022 aufgrund des des NÖ Strompreisrabattgesetzes verordnet:

Höhe des Strompreisrabattes

Der NÖ Strompreisrabatt beträgt bis September 2023 pro fördergegenständlichen Haushalt für

1. einen Einpersonenhaushalt: insgesamt € 169,58

2. Mehrpersonenhaushalte:

a) Zweipersonenhaushalt: insgesamt € 272,36

b) Dreipersonenhaushalt: insgesamt € 374,44

c) Vierpersonenhaushalt: insgesamt € 415,80

d) Fünfpersonenhaushalt: insgesamt € 457,07

e) für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich: € 41,27

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem NÖ Strompreisrabattgesetz in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.