Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Fortbildung

Ein behördlich befugter Bergführer ist verpflichtet, sich fortzubilden und sich Kenntnisse über den neuesten Stand der alpinen Technik und Pädagogik, der Rettungstechnik, der Ersten Hilfeleistung und Ausrüstungskunde anzueignen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.