Satzung
Der NÖ Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben, die Bestimmungen über die Organe zu enthalten hat. Dabei ist zumindest vorzusehen:
1. eine Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des NÖ Schilehrerverbandes,
2. ein Vorstand als Leitungsgremium,
3. ein Obmann, der Schischulinhaber ist oder war.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
