Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Satzung

Der NÖ Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben, die Bestimmungen über die Organe zu enthalten hat. Dabei ist zumindest vorzusehen:

1. eine Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des NÖ Schilehrerverbandes,

2. ein Vorstand als Leitungsgremium,

3. ein Obmann, der Schischulinhaber ist oder war.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.