Eigener Wirkungsbereich
Die Gemeinde besorgt ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Gemeinde besorgt ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben