Hilfe für Familien und alte Menschen
Die Hilfe für Familien und alte Menschen umfasst Maßnahmen, die der Weiterführung des Haushaltes, der Erhaltung eines geordneten Familienlebens und der sozialen Eingliederung von Familien dienen. Hiezu zählen vor allem sämtliche Maßnahmen zur Schaffung und Beibehaltung des Wohnraumes. Die Hilfestellung kann auch durch Beratung und Betreuung erfolgen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
