Abgabenbehörden
(1) Abgabenbehörde ist der Bürgermeister.
(2) Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbehörden
(1) Abgabenbehörde ist der Bürgermeister.
(2) Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.