Maßnahmen des Landes
Als Maßnahmen des Landes kommen im Interesse der NÖ Senioren insbesondere in Betracht:
1. kulturelle Veranstaltungen,
2. Veranstaltungen, die der Bildung dienen,
3. Veranstaltungen, die der gesellschaftlichen Kommunikation dienen,
4. Exkursionen,
5. Urlaubsaktionen und
6. Eröffnung von Möglichkeiten, die die Schaffensfreude anregen und fördern, wobei die ausgeübte berufliche Tätigkeit in Betracht zu ziehen ist.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
