Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erfassung von Schwerarbeitszeiten

Die Dienstbehörde hat die Schwerarbeitsmonate ab dem Kalendermonat, in dem die beamteten Bediensteten das 40. Lebensjahr vollenden, entsprechend zu erfassen und automationsunterstützt zu verarbeiten.