Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schwerarbeitsmonat

Ein Schwerarbeitsmonat liegt vor, wenn eine oder mehrere besonders belastende Tätigkeiten nach mindestens in der Dauer von 15 Kalendertagen in einem Kalendermonat ausgeübt worden sind. Dienstfreie Zeiten, während der kein Anspruch auf Bezüge besteht, bleiben dabei außer Betracht.