Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Unterstützung gemäß besteht in der Gewährung von Förderungen für die

1. Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),

2. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen,

3. Anschaffung von EDV-Ausstattung (Hard- und Software)

4. Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen,

5. künstlerische Ausgestaltung und

6. Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen.