Alle nach diesem Gesetz erforderlichen Ausfertigungen von Schriftstücken des Fonds sind von Landes- und Gemeindeabgaben befreit.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Alle nach diesem Gesetz erforderlichen Ausfertigungen von Schriftstücken des Fonds sind von Landes- und Gemeindeabgaben befreit.