Fortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung sind 16 Stunden an Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Fortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung sind 16 Stunden an Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.