Wirkung der Maßnahmen
Die Maßnahmen gemäß bis 5 wirken direkt und bedürfen keiner gesonderten Anordnung durch Bescheid.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
