Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungsdienst, LGBl. 9430/2, außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungsdienst, LGBl. 9430/2, außer Kraft.