Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragener Wirkungsbereich

Die Aufgaben der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer nach den , 6, 8 und 9 sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.