Übertragener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer nach den , 6, 8 und 9 sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
