Aufhebung einer Rechtsvorschrift
Das Landesgesetz vom 28. Juni 1962, LGBl.Nr. 177/1962, womit Vorschriften über das öffentliche Baden erlassen werden, wird aufgehoben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufhebung einer Rechtsvorschrift
Das Landesgesetz vom 28. Juni 1962, LGBl.Nr. 177/1962, womit Vorschriften über das öffentliche Baden erlassen werden, wird aufgehoben.