Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundausstattung

Als Planzeichen für die Grundausstattung sind zu verwenden für:

1. Eisenbahn: Signatur gemäß mit Angabe der Zielorte.

Eintragung der Haltestelle in Form eines schwarzen Quadrates samt eingetragener Haltestellenbezeichnung sowie des Haltestelleneinzugsbereiches von 1000 Metern Radius durch eine dünne schwarze Linie;

2. Buslinie: Signatur durch farbige Linie neben der Straße, mit Angabe der Zielorte;

Eintragung der Haltestelle in Form eines schwarzen Quadrates samt eingetragener Haltestellenbezeichnung sowie des Haltestelleneinzugsbereiches von 300 Metern Radius durch eine dünne schwarze Linie;

3. Flugplatz: Signatur gemäß ;

4. Autobahn, Schnellstraße, andere Bundesstraße: Signatur A, S, B und Nummer, Farbgebung dunkelrot

Landesstraße: Signatur L und Nummer, Farbgebung hellrot;

Gemeindestraße, Platz: Signatur G, Farbgebung gelb;

5. Parkplatz: Signatur P in weißem Kreis;

6. Park & Ride Anlagen: Signatur P&R in weißem Kreis;

7. Energieversorgung: Elektrizitätswerk, Umspannwerk, Fernheizwerk, Kleinkraftwerk, Windkraftanlage: Signatur Blitz in weißem Quadrat mit schwarzer Umrandung daneben EW, UM, FHW, KKW, WKA und Umrandung der Betriebsfläche durch schwarze Linie;

Transformator bzw. Schaltstation: Signatur schwarzes Dreieck bzw. schwarz-umrandetes diagonal gefülltes weißes Quadrat (Anlage 3 Abb. 9);

Gasstation (Regler, Verteiler, Verdichter) bzw. Schieberhäuschen: Signatur schwarzumrandetes weißes Quadrat mit schwarzem Dreieck auf der Grundlinie (Anlage 3 Abb. 9);

Darstellung von Leitungen: Signatur gemäß

Auf Schutzzonen ist in der Legende hinzuweisen.

8. Wasserversorgung: Signatur gemäß . Z 8;

Eintragung des Wasserleitungsverlaufes: Signatur blaue Linie;

9. Abwasserentsorgung: Signatur gemäß . Z 9 mit Angabe der Einwohnergleichwerte (EWG);

Eintragung des Kanalstrangverlaufes: Signatur braune Linie;

Pumpwerk: Signatur PW in weißem Kreis (Anlage 3 Abb. 10);

10. Abfallentsorgung: Signatur gemäß ;

11. bedeutende öffentliche und private Einrichtung: Signatur Bezeichnung der Art der Einrichtung;

12. öffentliches Gebäude: Signatur gemäß .