Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulliegenschaft

Die Schulliegenschaft muss so groß sein, dass darauf das Schulgebäude mit einem entsprechend großen Vorplatz, die erforderlichen Nebengebäude, Stellplätze und Pausenflächen sowie nach Möglichkeit der Sportplatz mit den erforderlichen Anlagen errichtet werden können. Der Sportplatz ist möglichst nahe dem Schulgebäude anzulegen.