Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes

Den Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes hat das Land als gesetzlicher Schulerhalter zu tragen.