Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes
Den Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes hat das Land als gesetzlicher Schulerhalter zu tragen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes
Den Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes hat das Land als gesetzlicher Schulerhalter zu tragen.