Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 2

Pflegekindergeld für nahe Angehörige und Personen, die vom Gericht mit der Obsorge betraut wurden

Pflegekindergeld für nahe Angehörige

Nahen Angehörigen im Sinne des , LGBl. 9270, gebührt über schriftlichen Antrag ein monatliches Pflegekindergeld entsprechend dem Alter des Pflegekindes gemäß , sowie Sonderbedarf gemäß , wenn dem betreuten Kind volle Erziehung gemäß , LGBl. 9270, gewährt wird.