Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Erwinia amylovora (Burr.) Winsl. et al., dem Erreger des bakteriellen Feuerbrandes, die den Wirkstoff Streptomycin enthalten, in Ertragsanlagen des Intensivkernobstbaues.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
