Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kennzeichnung

Die Behörde hat Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler und besonders geschützte Höhlen zu kennzeichnen. Der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Anbringung der Kennzeichnung unentgeltlich zu dulden.