Kennzeichnung
Die Behörde hat Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler und besonders geschützte Höhlen zu kennzeichnen. Der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Anbringung der Kennzeichnung unentgeltlich zu dulden.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kennzeichnung
Die Behörde hat Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler und besonders geschützte Höhlen zu kennzeichnen. Der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Anbringung der Kennzeichnung unentgeltlich zu dulden.