Inkrafttreten
Der Eintrag zu und samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, und in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 treten am 1. September 2025 in Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
Der Eintrag zu und samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, und in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 treten am 1. September 2025 in Kraft.